Das Privatrezept wurde im Fall eines verschreibungspflichtigen Medikaments mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet. Diese QES ist gemäß der eIDAS-Verordnung, Artikel 25.2, automatisch einer handschriftlichen Unterschrift gleichzustellen und hat genau die gleichen Rechtswirkungen.
Sie finden den Stempel auf dem Dokument. Kry nutzt den Fernsignatur-Dienst der Bundesdruckerei. Zudem kann das Rezept nur ein einziges Mal eingelöst werden – die Patienten erhalten die Rezept-Datei nicht.
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