Grundsätzlich fallen für Kindersprechstunden die gleichen Kosten an wie für Arzttermine für Erwachsene. Bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr kann der behandelnde Arzt einen Zuschlag in Höhe von 6,99 € für die besondere Schwierigkeit der Untersuchung berechnen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten direkt, privat Krankenversicherte können die Rechnung zur Erstattung einreichen.
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