Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten behandelt werden.
Für Jugendliche ab 15 Jahren gilt: Zu Beginn der Videosprechstunde muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Anschließend kann der Termin nach Ermessen des Kry-Arztes ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten fortgeführt werden.