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Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen und Informationen zu unserem Service

Ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigen während der Videosprechstunde erforderlich?

Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten behandelt werden.

Für Jugendliche ab 15 Jahren gilt: Zu Beginn der Videosprechstunde muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Anschließend kann der Termin nach Ermessen des Kry-Arztes ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten fortgeführt werden.

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