Die an der Kry Plattform teilnehmenden Ärzte stellen grundsätzlich auch Arbeitsunfähigkeits-(„AU“)-Bescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber aus. Die medizinische Beurteilung und Attestierung der AU liegt ausschließlich im jeweiligen fachlichen Ermessen des Arztes. Es muss eine Fernkonsultation per Video und Audio zugrunde liegen (reine Audio- bzw. Telefon-Termine genügen nicht). AU-Bescheinigungen über die Kry App werden einfach elektronisch signiert und können beim Arbeitgeber eingereicht werden. Sie eignen sich nicht zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse und sind keine Basis für den Bezug von Krankengeld.
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