Bei Erkrankung deines Kindes kann dir der Arzt bzw. die Ärztin bei Kry ein ärztliches Attest zur Vorlage bei deinem Arbeitgeber ausstellen.
Bitte beachte, dass du mit diesem Attest kein Kinderkrankengeld von deiner Krankenkasse beziehen kannst.
Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen und Informationen zu unserem Service
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